WAT Groß Jedlersdorf, 8. September 2020, aktualisiert 14. und 21. September, 9. Oktober 2020, 18. Mai 2021; überarbeitet 22. September, 16. und 18., 22. November 2021, 6. und 11. Dezember.
Aktualisierungen 2022
8. und 27.Jänner, 1. und 6. Februar ; 5. März; 16.April
Gemeinsam schaffen wir das und bleiben gesund!
Was wollen wir dazu tun:
Wir verbeiben aber selbstverständlich wo möglich beim Auffächern der Turnzeiten, um ein Aufeinandertreffen der Kommenden und Gehenden in der Garderobe zu vermeiden. Auch dort gilt der 2m Mindestabstand!
Verhalten in den Garderoben
Pünktlich kommen, pünktlich gehen, wenn irgend möglich bereits unter Übergewand Turnbekleidung.
Begleitpersonen beim Kinderturnen - Anwesenheit in der Garderobe im Einvernehmen mit den betroffenen Kindern möglichst kurzhalten - weniger als 15 Minuten-: zB. Aufteilen auf befreundete Eltern, ein bisschen spazieren gehen usw.
Vor dem Betreten des Turnsaales zwecks Sportausübung sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren - Spender stehen bereit.
Verhalten im Turnsaal (Sportbetreibende)
Beim Sport (= im Turnsaal) keine Maskenpflicht, empfohlen wird, auf jeden Fall zum Turnen eigene Desinfektionsmittel mitzunehmen.
Eigene Matten oder ausreichen große Badetücher und nach Möglichkeit Einmalhandtücher/kleine Seife mitnehmen, nach Absprache mit Platzleitung eigene Handgeräte verwenden (Therabänder udgl. mehr).
Besser einmal öfter Händewaschen zwischen den Übungen und nach Gerätekontakt.
Nicht „schwätzen", in der Nähe Mitturnende nicht direkt anreden, maximal technisch möglichen Abstand wählen.
Unsere Platzleiter, Vorturner und Helfer
gehen mit gutem Beispiel voran, halten sich strikt an alle aktuellen Vorgaben, informieren und unterstützen die Sportbetreibenden bei der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen!
vor jeder Trainingseinheit erläutert der/die PlatzleiterIn wenn notwendig kurz die Verhaltensregeln auf der Sportstätte
Überwacht während der Trainingseinheit die Einhaltung der Verhaltensregeln,
Schließt bei wiederholter Nichtbefolgung der Verhaltensregeln sofort den Betroffenen/ die Betroffene aus
Kontrolliert und dokumentiert (am Statistikblatt) sofern noch nicht erfolgt die „Eintrittsberechtigung" (= geringe epidemiologischen Gefahr)
Auf was noch unbedingt geachtet werden muss:
Lüftungskultur (Querlüften, Lüftungspausen nach Maßgabe der Außentemperatur)
Turngeräte, die auch die Schule benützt, vor und nach Gebrauch (mit Hausverstand!!) wenn sinnvoll möglich desinfizieren!
Unsere eigenen Turngeräte - hier insbesondere die Großgeräte, die mit vernünftigem Aufwand nicht desinfizierbar sind - nur im Abstand von 3 Tagen benützen.
Möglichst nur unseren Ziegel verwenden!
Laut aktuellem Stand dürfe die Duschen benützt werden, daher wo möglich lt. Vorgabe Sport Austria das Händewaschen dem Desinfizieren vorziehen! Auf dem Weg von und zu der Dusche ist ebenfalls eine FFP2 Maske zu tragen!
Am Turnplatz soll immer auf Vereinskosten Desinfektionsmittel + Reserve vorrätig gehalten werden (durch interne Absprachen sicherstellen, wer verantwortlich ist!)
Halten wir uns immer vor Augen, dass die Hauptansteckungsrisiken in den feinsten Tröpfchen in der Luft (Aerosole), dem Abstand zueinander, der Kontaktdauer und im Berühren des Gesichtsbereiches mit kontaminierten Händen liegen.
Wo möglich Abstand halten! 2 m zu anderen Personen im Turnsaal!
Schnupper-Mitmachen ist selbstverständlich möglich.
ABER: Kontaktdaten müssen erhoben werden (Vordruck Datenerhebungsblatt verwenden) und die bestehende „Eintrittsberechtigung" - siehe weiter unten - ist gemäß den jeweils gültigen Vorgaben zu kontrollieren und im Zweifelsfall auch zu dokumentieren (Statistikblatt).
Gültige Eintrittsberechtigung
3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test/Ninja Pass)
2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)
2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.
2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen + gültiger PCR-Test
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest" gilt ab 8. November:
Die Testungen in den Schulen (Ninja Pass) sind ein Nachweis einer befugten Stelle und für Kinder von 12 - 15 Jahren = älter als 12 Jahre (+ 3 Monate) unter der Woche, aber nicht mehr am Wochenende gültig (PCR Test nur mehr 48 Stunden). Es gilt das Datum des jeweiligen PCR Testes aus dem Ninja Pass.
Für Kinder bis 11 Jahre = jünger als 12 Jahre (+ 3 Monate) gilt der vollständig ausgefüllte Ninja Pass (1x Antigen und 2x PCR) auch am Wochenende. Wenn nicht komplett, PCR 72h und Antigen 48 h.
Kleinere Kinder (unter 6 Jahre): keine einschränkende Regelung
Seit 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung mehr nach K1 oder K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen. Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal immunisiert (dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft plus einmal genesen) ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten.
Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.
Damit nichts passiert, wenn was passiert!
Weiterhin gilt, so wie im vergangenen Jahr: Verpflichtende Aktualisierung der Kontaktdaten gemäß Beitrittserklärung - die erforderlichen Vordrucke bitte ausfüllen auch wenn vermutet wird, dass seit der letzten Angabe keine Änderung stattgefunden hat.
Nur so ist zügiges und vollständiges Informieren (Contact Tracing) möglich!
Nicht turnen kommen, wenn man sich kränklich fühlt!
Bei Vorliegen einer Information, dass ein Mitturner oder eine Mitturnerin erkrankt oder positiv getestet ist, Obmann Fritz Fila 0676 70 35 975 anrufen/wahlweise SMS oder mailen unter ef.fila@aon.at : Wer, wann, welcher Turnplatz. Aufgrund der Kontaktdaten in den Beitrittserklärungen bzw. den Datenerhebungsblättern werden dann von dort alle eventuell Betroffenen informiert.
Seit 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung mehr nach K1 oder K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen. Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal immunisiert (dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft plus einmal genesen) ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten.
Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.
Bezirksgesundheitsamt für den 21. Bezirk
Ort: 21., Franz-Jonas-Platz 3/2Telefon: +43 1 40 00-212 80
Fax: +43 1 40 00-99-212 90
E-Mail: bga21@ma15.wien.gv.at
Es gibt eine ausdrückliche Zustimmung, dass diese Vereinskontaktdaten an das Gesundheitspersonal weitergegeben werden dürfen.
Wir sind überzeugt, dass es so möglich ist, ohne erhöhtes Infektionsrisiko Spaß und Freude beim Sport auch in Corona Zeiten unbeschwert zu genießen.
F. Fila Obmann WAT GJ