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WAT

 


 

WAT Groß Jedlersdorf, 8. September 2020, aktualisiert 14. und 21. September, 9. Oktober 2020, 18. Mai 2021; überarbeitet 22. September, 16. und 18., 22. November 2021, 6.  und 11. Dezember.

Aktualisierungen 2022

8. und 27.Jänner, 1. und 6. Februar ; 5. März; 16.April

 

 

Die mit 16.04.22 in Kraft getretene neue COVID-Bundesverordnung bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

 Für Wien gilt  nunmehr gleiches, sohin ist kein 2G-Nachweis in nicht öffentlichen Sportstätten Indoor notwendig.

 

 Alle die weiter unten angeführten Einschränkungen sind damit ab sofort hinfällig, bleiben aber aus Dokumentationsgründen hier weiter angeführt.

 

Aktualisierung auch der Wiener Regelungen für den Zeitraum ab 12.12. 2021 und Änderungen inkl. 5. März 2022 bereits eingearbeitet!

Covid-19-Präventionskonzept

Gemeinsam schaffen wir das und bleiben gesund!

Was wollen wir dazu tun:

Es gilt für den Turnsaal bei der Sportausübung keine Quadratmeterbeschränkungen und es ist dort auch kein Mindestabstand einzuhalten und erforderlicher Körperkontakt ist wieder erlaubt.

Ausserhalb des Turnsaales bitte weiter maximal möglichen Abstand halten!

Wir verbeiben aber selbstverständlich wo möglich beim Auffächern der Turnzeiten, um ein Aufeinandertreffen der Kommenden und Gehenden in der Garderobe zu vermeiden. Auch dort gilt der 2m Mindestabstand!

Verhalten in den Garderoben

Pünktlich kommen, pünktlich gehen, wenn irgend möglich bereits unter Übergewand Turnbekleidung.

FFP 2 Maskenpflicht in allen Innenräumen für alle Erwachsenen (auch Begleitpersonen) und Kinder ab 14 Jahre; vorher MNS-Maske ausreichend (frei Vorschulalter)

Begleitpersonen beim Kinderturnen - Anwesenheit in der Garderobe im Einvernehmen mit den betroffenen Kindern möglichst kurzhalten - weniger als 15 Minuten-: zB. Aufteilen auf befreundete Eltern, ein bisschen spazieren gehen usw.

ACHTUNG: 50 Personen im Turnsaal erlaubt! PlatzleiterInnen, VorturnerInnen und HelferInnen zählen nicht dazu, im Turnsaal befindliche Eltern aber schon!

Vor dem Betreten des Turnsaales zwecks Sportausübung sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren - Spender stehen bereit.


Verhalten im Turnsaal (Sportbetreibende)

Beim Sport (= im Turnsaal) keine Maskenpflicht, empfohlen wird, auf jeden Fall zum Turnen eigene Desinfektionsmittel mitzunehmen.

Eigene Matten oder ausreichen große Badetücher und nach Möglichkeit Einmalhandtücher/kleine Seife mitnehmen, nach Absprache mit Platzleitung eigene Handgeräte verwenden (Therabänder udgl. mehr). 

Besser einmal öfter Händewaschen zwischen den Übungen und nach Gerätekontakt.

Nicht „schwätzen", in der Nähe Mitturnende nicht direkt anreden, maximal technisch möglichen Abstand wählen.

 

Unsere Platzleiter, Vorturner und Helfer

gehen mit gutem Beispiel voran, halten sich strikt an alle aktuellen Vorgaben, informieren und unterstützen die Sportbetreibenden bei der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen!

™      vor jeder Trainingseinheit erläutert der/die PlatzleiterIn wenn notwendig kurz die Verhaltensregeln auf der Sportstätte

™      Überwacht während der Trainingseinheit die Einhaltung der Verhaltensregeln,

™      Schließt bei wiederholter Nichtbefolgung der Verhaltensregeln sofort den Betroffenen/ die Betroffene aus

™      Kontrolliert und dokumentiert (am Statistikblatt) sofern noch nicht erfolgt die „Eintrittsberechtigung" (= geringe epidemiologischen Gefahr)

  

Auf was noch unbedingt geachtet werden muss:

Lüftungskultur (Querlüften, Lüftungspausen nach Maßgabe der Außentemperatur)

Turngeräte, die auch die Schule benützt, vor und nach Gebrauch (mit Hausverstand!!) wenn sinnvoll möglich desinfizieren!

Unsere eigenen Turngeräte - hier insbesondere die Großgeräte, die mit vernünftigem Aufwand nicht desinfizierbar sind - nur im Abstand von 3 Tagen benützen.

Möglichst nur unseren Ziegel verwenden!

Laut aktuellem Stand dürfe die Duschen benützt werden, daher wo möglich lt. Vorgabe Sport Austria das Händewaschen dem Desinfizieren vorziehen! Auf dem Weg von und zu der Dusche ist ebenfalls eine FFP2 Maske zu tragen!

Am Turnplatz soll immer auf Vereinskosten Desinfektionsmittel + Reserve vorrätig gehalten werden (durch interne Absprachen sicherstellen, wer verantwortlich ist!)

Halten wir uns immer vor Augen, dass die Hauptansteckungsrisiken in den feinsten Tröpfchen in der Luft (Aerosole), dem Abstand zueinander, der Kontaktdauer und im Berühren des Gesichtsbereiches mit kontaminierten Händen liegen.

Wo möglich Abstand halten!  2 m zu anderen Personen im Turnsaal!

Es werden wie bereits geübte Praxis die Statistikblätter gewissenhaft geführt. Mithelfende Eltern sind in die Dokumentation aufzunehmen. Für mithelfende Eltern - gilt: Geimpft oder genesen (2G Regel). In den Statistikblättern ist in der Spalte „Geimpft oder Genesen" beim Namen:
unter B: entweder das Datum der erfolgten BoosterimpfungImpfung oder
unter G: das Datum der Grundimmunisierung oder
unter G*: das Datum de Gültigkeit des Genesenstatus einzutragen.
Bei der Anwesenheitsdokumentation ist, sofern bei Schulpflichtigen nur eine gültige Testsituation vorliegt ein „T" anstelle eines Hakerls oder eines Kreuzes einzutragen.


Schnupper-Mitmachen ist selbstverständlich möglich.

ABER: Kontaktdaten müssen erhoben werden (Vordruck Datenerhebungsblatt verwenden) und die bestehende „Eintrittsberechtigung" - siehe weiter unten - ist gemäß den jeweils gültigen Vorgaben zu kontrollieren und im Zweifelsfall auch zu dokumentieren (Statistikblatt). 

 

Gültige Eintrittsberechtigung

 

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test/Ninja Pass)

2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.

2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen +  gültiger PCR-Test

 Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest" gilt ab 8. November:

  1. Es gilt für alle Personen ab 12 Jahre  + 3 Monate grundsätzlich 2 G (geimpft, genesen)
  2. ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
  3. eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  4. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • Zweitimpfung ab dem Tag der Zweitimpfung bis 270 Tage nach dieser Impfung.
    • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf - ab 3.1.2022 auf jeden Fall nicht mehr gültig, oder
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
  5. ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  6. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf

Die Testungen in den Schulen (Ninja Pass) sind ein Nachweis einer befugten Stelle und für Kinder von 12 - 15 Jahren = älter als 12 Jahre (+ 3 Monate) unter der Woche, aber nicht mehr am Wochenende gültig (PCR Test nur mehr 48 Stunden). Es gilt das Datum des jeweiligen PCR Testes aus dem Ninja Pass.

Für Kinder bis 11 Jahre = jünger als 12 Jahre (+ 3 Monate) gilt der vollständig ausgefüllte Ninja Pass (1x Antigen und 2x PCR) auch am Wochenende. Wenn nicht komplett,  PCR 72h und Antigen 48 h.

Kleinere Kinder (unter 6 Jahre): keine einschränkende Regelung

Seit 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung mehr nach K1 oder K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen. Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal immunisiert (dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft plus einmal genesen) ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten.

Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.

 

 


 

 

 

Damit nichts passiert, wenn was passiert!

Weiterhin gilt, so wie im vergangenen Jahr: Verpflichtende Aktualisierung der Kontaktdaten gemäß Beitrittserklärung - die erforderlichen Vordrucke bitte ausfüllen auch wenn vermutet wird, dass seit der letzten Angabe keine Änderung stattgefunden hat.

Nur so ist zügiges und vollständiges Informieren (Contact Tracing) möglich!

Nicht turnen kommen, wenn man sich kränklich fühlt!

Bei Vorliegen einer Information, dass ein Mitturner oder eine Mitturnerin erkrankt oder positiv getestet ist, Obmann Fritz Fila 0676 70 35 975 anrufen/wahlweise SMS oder mailen unter ef.fila@aon.at : Wer, wann, welcher Turnplatz. Aufgrund der Kontaktdaten in den Beitrittserklärungen bzw. den Datenerhebungsblättern werden dann von dort alle eventuell Betroffenen informiert.

Seit 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung mehr nach K1 oder K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen. Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal immunisiert (dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft plus einmal genesen) ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten.

Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.

 

 

Bezirksgesundheitsamt für den 21. Bezirk

Ort: 21., Franz-Jonas-Platz 3/2Telefon: +43 1 40 00-212 80

Fax: +43 1 40 00-99-212 90

E-Mail: bga21@ma15.wien.gv.at

 

Es gibt eine ausdrückliche Zustimmung, dass diese Vereinskontaktdaten an das Gesundheitspersonal weitergegeben werden dürfen.

Wir sind überzeugt, dass es so möglich ist, ohne erhöhtes Infektionsrisiko Spaß und Freude beim Sport auch in Corona Zeiten unbeschwert zu genießen.

F. Fila Obmann WAT GJ